Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Patientinnen und Patienten so gut wie möglich zu behandeln. Dafür sorgen wir zum Beispiel durch ein gutes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zudem ständig fort- und weitergebildet werden. Unsere Arbeit wird zudem durch ein umfangreiches Qualitätsmanagement gesichert.
KTQ-Zertifikat bis 2020
Von 2008 bis 2020 besaß die LWL-Klinik Münster das Zertifikat der „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“ (KTQ), einer unabhängigen Prüfstelle, die vor einigen Jahren für die Bewertung von Krankenhäusern geschaffen wurde.
Das Zertifikat bestätigt, dass das Qualitätsmanagement der psychiatrischen Fachklinik in besonderer Weise den Anforderungen genügt, die an ein modernes Krankenhaus gestellt werden.
Die LWL-Klinik Münster bereitet derzeit eine Umstellung sowohl ihres QM-Systems als auch der externen Zertifizierung nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9001:2015 vor.
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► Qualitätsbericht 2022 (PDF-Datei nicht barrierefrei)
► Qualitätsbericht 2021 (PDF-Datei nicht barrierefrei)
Ziele
Ein weiteres Merkmal unseres Qualitätsmanagements ist, dass wir konkrete und messbare Ziele definieren, die wir in der Zukunft erreichen wollen. Diese konzentrieren sich z.B. darauf, mögliche Probleme zwischen Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch eher zu erkennen und dadurch zu vermeiden. Ein weiteres Ziel ist, die unterschiedlichen Fähigkeiten der bei uns arbeitenden Berufsgruppen zu erkennen und besser in den Arbeitsalltag einzubinden.
Medizinproduktesicherheit
In einer Klinik sorgen auch Medikamente und Hilfsmittel für die Gesundung der Patientinnen und Patienten. Um die Qualität dieser Versorgung zu gewährleisten, haben wir einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benannt. Er ist die Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber, z.B. bei Risiken von Medizinprodukten, die sich auf dem Markt befinden. Wenn nötig, wird er diese dann aus der Behandlung nehmen oder auch Alternativen benennen. Er koordiniert zudem die internen Prozesse, damit die Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber aufeinander abgestimmt werden.